Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
91. Ferdinand III. an Lamberg und Krane Preßburg 1646 Oktober 28
Preßburg 1646 Oktober 28
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 51b fol. 21–22 = Druckvorlage – Kopie: Giessen 208 nr. 1 p.
1–3 – Konzept: RK FrA Fasz. 51b fol. 20–20’, 27–27’.
Gutachten deputierter Räte (Kurz, Gebhardt. Söldner. Walderode) und Conclusum im
Geheimen Rat (Slawata, Khevenhiller, Schlick, Teufenbach, Martiniz, Kurz, Kollowrat, Puch-
heim , Prücklmaier, Gebhardt. Walderode)
Der erste Teil des Ga. s stimmt fast wortwörtlich mit der ksl. Weisung überein. Die dep. Rätte
befaßten sich dann mit den möglichen Waffenstillstandsverhandlungen, der drohenden
kurbayerischen Separation, der kath. Ablehnung der schwed. Interposition bei den Religions-
verhandlungen , der frz.-schwed. Verhandlungstaktik und der Reise des Ks.s ins Reich. Diese
Passagen sind unten hinzugesetzt.
Fasz. 51b fol. 23–26.
Noch keine Verbesserung der Verhandlungssituation; Verweis auf nr. 81.
Auf die nr.n 57 und 64. Wir befinden, das ihr auf die von den Schweeden
angefüehrte conditiones und restrictiones, insonderheit ratione consensus
interessatorum et gravaminum, gar wohl geanthworttet. Und weil die
Schweeden biß dato sich noch nicht erclert, ob sie gnuegsame volmacht,
hierüber zu schliessen, hetten, auch der Franzößische tractat, warauf diser
fundiert, wegen vermeinter exclusion der cron Spanien und herzogs von
Lottringen sowohl ermanglenden consensus der Schweeden und protestieren-
den noch unvolkommen, zudem das Pfalzische weesen nach unserer Kayser-
lichen gesandten zu Münster und der Franzößischen gesandten daselbst
intention von den Schweeden gar nit placidiert, sondern vielmehr der octavus
electoratus verworffen und ein gefehrliche neutralitet mit Churbayern zu
unserm, deß Heyligen Römischen Reichs und unserm hochlöblichsten erz-
hauß höchsten nachtheil gesuecht werden will, zu geschweigen das man auch
in puncto gravaminum und satisfactionis militiae noch nicht verglichen, also
befinden wir, das bey iezterzehlten umbstenden der sachen unß für dißmahl
weiter zu resolvieren kein ursach haben, sondern lassen es allerdings bey
denen euch ertheilten instructionen und resolutionen, sonderlich so den
zweiundzweinzigisten diß abgangen, bewenden. Was ihr wegen der Chur-
bayerischen neutralitet von vertrawten orthen überschrieben, haben wir
vernomben. Wollen auch, was ihr weiter penetriert hierinnen, gnädigst
gewerttig sein.
6 Was ihr wegen] Im Ga. folgt: Was dan fürs andere das armistitium betrifft, so ist der
status tractatuum mit Schweeden in der Kayserlichen abgesandten zu Münster an ihre
erzfürstliche durchlaucht abgangenem schreiben gar wohl entworffen, und zweiflen die
gehorsamste räth nit, es werden ihr durchlaucht dasselbig wohl considerieren und sich
daher desto weniger zu einem gefehrlichen stillstandt bewegen lassen. Weil aber auch
die Franzosen und Schweeden die ihrigen zu ihren generaln abzuschickhen sich erclert
und destwegen von dem herrn graven von Trautmanstorff sichern paßbrieff erhalten, alß
ist des weitern erfolgs zu erwarthen.
Sovil dan zum 3. die wahrnung wegen der Churbayerischen neutralitet belangt,
bedeucht die gehorsambiste räthe, das dieselbe nit gar ohne fundament und aus der acht
zu lassen, sondern darwider zu vigilieren seye, sowohl bey ihrer erzfürstlichen durch-
laucht als auch bey Euer Kaiserlicher Majestät, dan gar kein zweifel, das die Schweedi-
sche und protestierende alle mitel versuechen werden, ihre churfürstliche durchlaucht
von Euer Kaiserlicher Majestät mit gueten promissis und scheinbahren tractaten
abzuziehen. Stehet auch zu besorgen, das ihre churfürstliche durchlaucht entlich aus
liebe des friedens und vor ihrem endt die Pfalzische sach in richtigkeit zu bringen,
sonderlich nachdem sie sich des gefehrlichen anstoß von Augspurg mit hilff Euer
Kaiserlicher Majestät waffen entledigt, wohl zu einem solchen newen tractat bewegen
lassen möchten, massen dan dero brueder, der herr churfürst zu Cölln
Paderborn die neutralitet mit Hessen Caßel numehr pacisciert und Euer Kaiserlicher
Majestät mit negster ordinari avisiert hat
Diese Aussage trifft nicht zu. Kf. Ferdinand von Köln hatte zwar im Herbst seine Zustimmung
zu einer Neutralisierung Paderborns erwogen ( Foerster S. 287 Anm. 118), doch machte die
Eroberung der Stadt am 20./30. November 1646 ( Barthold S. 559) durch ksl. Truppen
unter Feldmarschall Holzappel (1589–1648) diese Überlegungen gegenstandslos. Das erwähn-
te Schreiben an Ferdinand III. wurde nicht ermittelt.
ßen
Mit dem schwed.-kursächsischen sechsmonatigen Waffenstillstand von Kötzschenbroda (1645
August 27/September 6; Druck: Londorp V S. 1031–1032) und dem allgemeinen Waffen-
stillstand von Eilenburg vom 31. März/10. April 1646 (Druck: Helbig S. 283–288) war Kf.
Johann Georg I. von Sachsen (1585–1656; 1611 Kf.) aus dem Krieg ausgeschieden.
gehorsamiste räth der unvergreiflichen mainung, daß mit ihrer churfürstlichen durch-
laucht vermittelß dero anwesenden gesandten oder auch sonsten vertrewlich zu commu-
niciren , sie darvor aufs allerbest zu wahrnen und daß es weder die Schweeden noch die
protestierende treülich mit ihrer churfürstlichen durchlaucht mainen, mit mehrem zu
repraesentieren, auch ihre erzfürstliche durchlaucht darunder zu ersuechen, das dieselbe
selbst darauf ein wachendes aug haben und dergleichen gefehrliche tractaten, sonderlich
bey ankunfft deriehnigen, so von Franzosen und Schweeden zu ihren generaln in puncto
armistitii aniezo geschickt werden, nach möglichkeit verhindern helffen wollen.
Die Meinung der kath. Reichsstände stimmt mit der ksl. (s. nr. 81) überein.
Und haben die herren Kayserliche abgesandten recht undt wohl daran gethan, das sie
vermitels der mediatorn bey den Franzosen auf sich genommen, nachzufragen, ob sie
nichtsdestominder, wan die Schweeden und protestierende auf ihren extremis beharren
wolten, bey denselben stehen oder nit vilmehr ihre waffen von denselben abfordern
wolten. Und finden die gehorsamste räth aus allen umbstenden, daß dasiehnige unnd
mehr völlig herauskombt, wessen sie sich allzeit besorgt haben, das eine cron mit der
andern sambt den protestierenden von einer zeit zur andern die tractaten nur protrahie-
ren und ihren vortel mit den waffen unter mehrerm schein des friedens suechen.
Wan aber gleichwol es etwo noch zu einem würckhlichen schluß kommen solte, so were
vonnöthen, das Euer Kaiserliche Majestät mit dero hoffstatt dem Reich etwas näher
wehren, darmit sie der Kayserlichen gesandten relationes desto schleuniger vernemmen
und sich auch desto belder darüber resolvieren könten, dan die Kayserliche gesandten,
bey ieziger Euer Kaiserlicher Majestät anwesenheit in Ungarn, können in 4 oder 5
wochen (inner welcher zeit dennoch die tractaten sich merkhlich verendern möchten)
keine anthwortt von Euer Kaiserlicher Majestät hoff zuruckh haben. Möchte disemnach
nit undienlich sein, die Ungarische stendt dessen bey disem landtag zu erinnern, damit
sie dennselben auf das schleünigste befordern wolten. Und obwohl auß obangezogenen
umbstenden die gehorsamiste rhäte noch zuer zeit ein schlechtes fundament zue dem
gewünschten frieden sehen, so were doch des herrn graffen von Trautmanstorff auf die
so ansehentliche an ihn von allen zue Münster anwesenden stenden gethane deputation,
noch in etwas den tractaten abzuwarthen, beschehene erklerung billich zue loben undt
mit Keyßerlichem gnedigen gefallen anzunemen. Undt weil der monat Octobris gleich
zum ende nahet, so wird man des weitern erfolgs umb so viel desto ehender mehrere
nachricht haben.
(1646 Oktober 28) Im GR :
Conclusit Caesar: Die gesandten zue Munster und Osnabrug zu beantworten, wie
gerathen
zu differiren und zu erwarten, was etwan der Churbayerische gesande Mendel wird
anbringen. Mit einem handbrieffel
sich in einige handlung wegen eins anstandts biß auff ihr Kayßerlicher majestät
einkombne fernere instruction nicht einlaßen.